Verhalten im Schadenfall: Einbruchdiebstahl

In Deutschland wird im Schnitt alle vier Minuten eingebrochen. In 2012 hat es insgesamt 144 117 gemeldete Einbrüche gegeben - eine Steigerung von 8,7 % gegenüber dem Vorjahr. Besonders beliebt sind bei den Einbrechern neben Bargeld und Schmuck auch elektronische Geräte wie Laptops, Tablet-PCs und Smartphones. Was tun, wenn bei Ihnen eingebrochen wurde? Die folgenden Tipps dienen Ihnen als Leitfaden.

Natürlich können Sie uns Ihren Versicherungsschaden auch telefonisch melden. Wir veranlassen dann alles weitere für Sie. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Sofortmaßnahmen
  • Alarmieren
    • Melden Sie den Einbruch umgehend der Polizei.
    • Verändern Sie nichts in den Räumlichkeiten bis die Polizei eintrifft. Beseitigen Sie auch keinen Dreck oder sonstige Spuren.
Maßnahmen zur Schadenminderung
  • Sollten EC-, Kredit oder Handykarten oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen worden sein, so lassen Sie diese sofort sperren. Die zentrale Rufnummer für die meisten EC-, Girocard-und Kreditkarten lautet 116116 (aus dem Ausland: +49-30-40504050).
  • Informieren Sie uns so schnell wie möglich über den Schadenfall.
  • Unterstützen Sie die Polizei bei der Feststellung des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege vorzeigen.
  • Eine Aufstellung aller gestohlenen Gegenstände, die so genannte Stehlgutliste, müssen Sie der Polizei nachreichen. Führen Sie den Versicherungswert der Gegenstände auf und legen Sie der Liste Kopien der Kaufquittungen bei.
  • Uns müssen Sie eine identische Aufstellung einreichen. Ergänzend benötigen wir eine Auflistung und Fotos beschädigter Gegenstände.
  • Bei Diebstahl von Fahrrädern, teilen Sie der Polizei Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
  • Machen Sie Fotos von Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern und reichen uns diese ein. Kostenvoranschläge helfen, die ungefähre Schadenhöhe einzuschätzen.
  • Sinnvolle Maßnahme sollten getroffen werden um die Höhe des Schadens zu verringern und Folgeschäden zu vermeiden (Notschlösser, Ersatzverglasungen, etc.).
  • Wenn Sie entschädigte Sachen später wiedererlangen, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung.

Achtung:Einfacher Diebstahl ist nicht versichert. Sind Ihnen aus den unverschlossenen Räumen Gegenstände gestohlen worden, kommt Ihre Versicherung nicht für den Schaden auf.